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Feb 18 2010

Verköhlert

Kategorie: Netzzensur, ÜberwachungsstaatSteff @ 09:30

Gestern hat Horst Köhler das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterschrieben. Eigentlich hätte er das schon im November tun sollen, hatte damals aber verfassungsrechtliche Bedenken und nach weiterer Stellungnahme verlangt.

Wie ist also nun der Status Quo?

Da liegt ein Gesetz herum, welches ausschließlich für Wahlkampfdemagogie zusammengestümpert wurde, wie sogar Dr. Wolfgang Schäuble im Oktober letzten Jahres zugab. Ein Gesetz, welches selbst diejenigen, die damals teils vehement dafür argumentiert und intrigiert haben, nun gar nicht mehr wollen. Ein Gesetz, welches Laut Regierung nicht so angewendet werden sollte wie es formuliert war (ähm, bitte was?), sondern ruhen gelassen werden sollte. Ein Gesetz über welches die FDP in Person von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Stunden vor der Unterzeichnung noch sagte: “Dieses Gesetz wird es mit uns nicht geben!”

Nun hat Herr Köhler das Gesetz unterschrieben und der Regierung passt das überhaupt nicht in den Kram. Ich interpretiere die Unterschrift zu diesem Zeitpunkt so, dass unser Bundespräsident eine Ohrfeige in Richtung (Ex-)Regierung austeilen wollte, ein bewusstes Anprangern schlechter Arbeit, eine Aufforderung sorgfältiger zu arbeiten. Dies entnehme ich der Formulierung seiner Pressemitteilung, die von “keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken” spricht. Bedenken gibt es also schon noch. Auch die Formulierung, dass der Bundespräsident jetzt auf Basis dieses Gesetzes einen “nachhaltigen und effektiven Kampf” gegen die Kinderpornographie im Internet erwarte, lässt eine gewisse Süffisanz heraushören.

Ein weiterer Grund für die Unterschrift ist natürlich, dass das Gesetz nur so wieder aufgehoben werden kann. Die Oppositionsparteien haben auch schon ein Aufhebungsgesetz vorbereitet, durch welches das Zugangserschwerungsgesetz wieder in der Versenkung verschwinden könnte. An und für sich auch für die Regierungskoalition eine gute Sache, aber nun müsste sie einem Vorschlag der Opposition zustimmen, der ein Gesetz zunichte macht, welches sehr eng mit Ursula von der Leyen verknüpft ist – einer Spitzenkraft der CDU. Obwohl das Gesetz also niemand mehr will, kann man sich darauf gefasst machen, dass um die Aufhebung noch einiges an Hickhack passieren wird.

Aufgehoben werden muss es allerdings. Durch die Unterschrift des Bundespräsidenten tritt es nämlich in Kraft und so sehr die Regierung es auch kleinreden möchte, Gesetz ist Gesetz und muss angewendet werden.

Hat die deutsche Politik aus dieser Misere etwas gelernt? Anscheinend nicht, denn derweil wird von allen möglichen Seiten nach einem “Löschgesetz” verlangt. Ein Gesetz, welches mindestens die gleichen Möglichkeiten zu handwerklichem und verfassungsrechtlichem Pfusch und bietet, vor allem aber ein Gesetz welches nicht gebraucht wird. Einen Hoster/Provider zur Löschung illegaler Inhalte auffordern, darf nämlich jeder auch jetzt schon.

Kann mal jemand “Subsidiaritätsprinzip” googlen und ausdrucken?

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Nov 19 2009

Hexenjäger

Kategorie: Copyright, Lobbyismus, ÜberwachungsstaatSteff @ 19:34

Im folgenden die Übersetzung eines Artikels von Cory Doctorow:

Von einer, der britischen Labour-Regierung nahe stehenden, Quelle bekam ich zuverlässige Informationen über die radikalsten Copyright Vorschläge, die ich je gesehen habe.

Staatssekretär Peter Mandelson plant Änderungen am ‘Digital Economy’-Gesetz, welches sich zur Zeit zur Debatte im Parlament befindet. Diese Änderungen erteilen dem Staatssekretär (Mandelson – oder seinem Nachfolger in der nächsten Regierung) die Befugnis, ‘Secondary Legislation’ (Gesetze, die ohne Debatte verabschiedet werden) zur Ergänzung der Bestimmungen des ‘Copyright, Designs and Patents Act’ von 1988 zu schaffen.

Das bedeutet, dass ein nicht gewählter Beamter, ohne Kontrolle oder Debatte durch das Parlament, in der Lage wäre zu tun was er für notwendig erachtet, vorausgesetzt, es geschieht im Namen des Urheberrechtsschutzes. Mandelson begründet dies folgendermaßen:

1. Der Staatssekretär wäre befugt, neue Rechtsmittel zur Bekämpfung von Online-Rechtsverstößen einführen. (Zum Beispiel könnte er Gefängnisstrafen für Filesharing schaffen oder eine ‘Three Strikes’-Regelung einführen, die ganze Familien ihren Internet-Zugang kosten kann, wenn einem Mitglied eine Zuwiderhandlung zur Last gelegt wird)

2. Der Staatssekretär würde die Befugnis bekommen, Verfahren zur Rechteübertragung zu schaffen um Rechteinhaber vor Online-Urheberrechtsverletzungen zu schützen. (Zum Beispiel könnten so Plattenfirmen und Filmstudios Befugnisse von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bekommen, die es ihnen ermöglichen, ISPs, Bibliotheken, Firmen und Schulen zu zwingen, persönliche Informationen über Internet-Nutzer herauszugeben und Benutzer vom Netz zu trennen, Websites zu entfernen, URLs zu blocken, etc.)

3. Der Staatssekretär wäre befugt, ‘Pflichten, Zuständigkeiten und Funktionen jedwedem aufzuerlegen, der Online-Urheberrechtsverletzungen ermöglicht’ (Zum Beispiel könnten Internet-Anbieter gezwungen werden ihre Benutzer auszuspionieren oder jegliche von Usern generierte Inhalte von Anwälten prüfen zu lassen, bevor sie online freigegeben werden. Auch könnten ‘Copyright’-Milizen, mit der Befugnis das Urheberrecht im Internet zu kontrollieren, gebildet werden.)

Mandelson hat es auch auf Websites wie YouSendIt und andere Dienste abgesehen, die es auf einfache Weise ermöglichen, privat große Dateien zu verschicken. (Ich nutze YouSendIt um während der Produktion Podcasts zwischen meinem Sound-Editor und mir hin und her zu schicken). Genau wie Viacom, möchte er sie dazu zwingen, die Möglichkeit abzuschalten, dass die Nutzer ihre Uploads privat halten können, da diese ‘privacy flags’ urheberrechtsverletzende Dateien vor den Augen der Kontrolleure verbergen könnten.

Schlimmeres habe ich noch nie gesehen, Leute. Das ist eine Kriegserklärung der Entertainment-Industrie und ihrer gekaperten Regulierungsbehörden gegen die Grundsätze der freien Meinungsäußerung, der Privatsphäre, der Versammlungsfreiheit, der Unschuldsvermutung, und des Wettbewerbs.

Mit diesem Gesetzesvorschlag wird das Amt eines General-Piratensuchers geschaffen, der die Macht besitzt, Milizen zu ernennen, die über dem Gesetz stehen, der in jedem Winkel eures Lebens herumschnüffeln darf, der euch von Familie, Beruf, Ausbildung und Regierung trennen kann und der euch Geld- oder Gefängnisstrafen auferlegen kann.

Ich bin ich sicher mehr Informationen werden folgen, sobald Open Rights Gruppen und anderen Organisationen zu diesem Thema aktiv werden. In der Zwischenzeit erzählt davon jedem Briten, den ihr kennt. Wenn wir dies nicht stoppen, ist das der Anfang vom Ende für das Internet in Großbritannien.

Cory Doctorow, 19.11.2009, boinboing

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Jun 30 2009

Überwachungsstaat

Kategorie: Lobbyismus, Neue Demokratie, Wahljahr, ÜberwachungsstaatSteff @ 02:02

Der Begriff Überwachungsstaat ist negativ belegt, bezeichnet er doch gemeinhin die ungerechtfertigte Überwachung der Bürger eines Staats durch ihre Regierung und die zugehörigen Apparate. Der Staat, das ist aber eigentlich nicht die Regierung eines Landes, auch wenn sie sich meist dafür hält, sondern die Gesamtheit der Bürger eines Landes. Also: L’etat c’est nous!

Wenn man den Begriff ‘Überwachungsstaat’ nun mit dieser Prämisse betrachtet, ergeben sich einige interessante Perspektiven. Wie ich an anderer Stelle schon anmerkte, braucht “Neue Demokratie” auch neue öffentliche Kontrolle, denn wenn irgendjemand überwacht werden muss, dann ist es das Kabinett, die Parlamentarier, die Politiker mit Regierungs- und die mit Oppositionsverantwortung. Kurz – die Regierigen.

Auf der reboot in Kopenhagen hatte ich dazu eine Idee, die ich hiermit zur Verfügung stellen und somit eine eventuelle Realisierung crowdsourcen möchte. Ich schlage ein Projekt “PolitPapparazzi.de” vor. Eine Web-Community, die es sich zur Aufgabe macht, unserer politischen Elite auf die Finger zu schauen. Eine Community, die sämtliche Informationen über sämtliche Kabinettsmitglieder, Parlamentarier und Staatssekretäre sammelt, die zur Zeit so gerne unser Grundgesetz und unsere Reste von Demokratie verbocken. Eine Community, in der die User eintragen können wann sie welchen Politiker wo gesehen haben. Bei welcher Veranstaltung oder bei welchem Essen mit irgendwelchen Lobbyisten. In welchen Artikeln im Web oder in Zeitungen welcher Politiker erwähnt oder zitiert wird. Links zu Videos, Fotos und Soundbites. Weiterhin alle öffentlich erhältlichen Daten, wie ehemalige oder noch aktuelle Jobs, Aufsichtsratsmandate und so weiter.

Also genau die Informationen, die den Bürgern eigentlich vom Bund selber öffentlich zugänglich gemacht werden müssten.

Im Idealfall ergibt sich so ein recht dichtes Bild über Aktionen und Meinungsäußerungen der etablierten politischen Kaste.

Es handelt sich dabei um ein Projekt mit gewaltigem Arbeitsaufwand, der aber durch eine offene und engagierte Community durchaus zu leisten ist.

Auf diese Art können wir versuchen der etablierten politischen Gesellschaft klar zu machen was es bedeutet von allen möglichen Seiten überwacht zu werden.

Auf diese Art könnte man ihnen entgegenrufen: “Ihr wollt einen Überwachungsstaat? Den könnt ihr haben!”

PS Kurze nachträgliche Anmerkung: politpaparazzi.de ist vergeben, politpapparazzi.de wäre falsch geschrieben, aber es geht auch gar nicht um den Domainnamen, der steht da nur exemplarisch. .org oder .net gäbe es ja zum Beispiel noch. Oder vielleicht wäre ja auch politparazzi.de geeigneter oder quiscustodiet.de.

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Mai 26 2009

Wer nichts zu verbergen hat…

Kategorie: EU, Netzzensur, ÜberwachungsstaatSteff @ 02:57

...hat nichts zu befürchten.

Das ist ein Argument, welches von Seiten der Überwachungsgesetzgeber immer wieder gerne verwendet wird.

Es ist das Lieblingsargument eines Überwachungsstaats, der alleine durch diese Formulierung den Anschein erwecken möchte, jeder Gegner von Überwachung und Kontrolle wäre ja schon suspekt, gehöre also eigentlich überwacht. Das Argument ist aber vollkommen hinfällig, da es davon ausgeht man müsse sich gegen Überwachung und Kontrolle rechtfertigen. Wer sich aber natürlich rechtfertigen muss, ist in einem Rechtsstaat immer der Überwachende.

Je mehr alte soziale Strukturen, die Sicherheit gaben, verschwinden, desto mehr kommt dem Staat die Aufgabe zu, für Sicherheit und damit auch für Zusammenhalt zu sorgen. Wir brauchen institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität und Bindungslosigkeit.
Wolfgang Schäuble, 15.11.2008, Welt Online

Eine große soziale Struktur für “Sicherheit” ist ja uns ja mit dem Zusammenbruch der DDR abhanden gekommen, aber wie großartig staatliche “institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität” funktionieren, zeigt sich ja durch die teilweise oder gänzlich in staatlicher Hand befindlichen Großkonzerne Telekom und die Deutsche Bahn beinahe jeden Tag aufs Neue.

Auf legislativer Seite ist in Deutschland eine Initiative aus dem Familienministerium aktuell. Der Entwurf des “Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet” enthält neben Formulierungen, die eine deutliche Zensurbestrebung vermuten lassen, aber noch andere Teile. Frau Ursula “Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.” von der Leyens Beteuerungen zum Trotz ist mit dem Gesetzesentwurf neben einer “Zugangserschwerung” auch eine Überwachung vorgesehen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat das in einem Interview mit heise mal ganz freimütig erklärt.

Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet[...]aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht.
Ulrich Staudigl, Bundesministerium der Justiz

Ohne hier auf seine Nutzlosigkeit für die Bekämpfung des dokumentierten Kindesmissbrauchs einzugehen, bleibt das Gesetz in seiner jetzigen Form ein Überwachungsgesetz – und zwar ein extern nicht kontrollierbares. Man darf das Gesetz auch nicht isoliert sehen, so schwer es bei der vorgeschobenen Thematik Kinderpornographie auch fällt, sondern als Teil einer größeren Initiative zu mehr Überwachung. So bitter es sich auch anhört, hier wird der Kindesmissbrauch einfach nur als Schock-Vorwand für einen weiteren Ausbau der Überwachungsgesetze instrumentalisiert.

Mit etwas mehr Abstand betrachtet sieht man dann allerdings genau wie sich das Gesetz in eine Phalanx an Überwachungs- und Kontrollgesetzen einfügt. Im Gesetzesentwurf wird explizit offen gelassen wie die Umleitung von Adressen auf das berüchtigte Stoppschild von statten gehen soll und es werden auch schon Stimmen laut, die Hybridmechanismen auf Basis von Zwangsproxies, Routingtabellen und Deep Packet Inspection fordern. Im schlimmsten Fall würde das Gesetz so das Instrumentarium für eine zentrale Vorratsdatenspeicherung der Besucher ausgewählter Webseiten bedeuten.

Der Ausbau der Überwachungs- und Kontrollgesetze ist allerdings kein auf Deutschland begrenztes Phänomen. Wenn man einmal ein wenig nachforscht findet man heraus, dass dieser Umbau zum Überwachungsstaat auf einem langfristigen Plan fußt, der mit den Antiterrorgesetzen im Zuge des 11. Septembers 2001 begann und seitdem auf EU-Ebene intensiv vorangetrieben worden ist. Die aktuell treibende Kraft hinter diesen Gesetzen ist die Future Group, die 2007 von Dr. Wolfgang Schäuble unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einberufen wurde. Die Gruppe will in diesem Herbst das Stockholmer Programm verabschieden, in dem Schritte vorgegeben werden, die deutlich an totalitäre Polizeistaaten erinnern.

Zu den Punkten des Stockholmer Programms, welches dann von EU-Ebene aus durchgesetzt würde, gehören unter anderem:

  • Vorratsdatenspeicherung

  • grenzüberschreitende Online-Durchsuchung

  • paramilitiärische europäische Polizeitruppe

  • automatisierte Rasterfahndung

  • europaweite Positionsüberwachung von Mobiltelefonen

Informiert euch, warnt und protestiert. Wo ihr nur könnt.

Nur weil eine totale Überwachung auf digitaler Basis leichter fällt als in der physischen Welt, ist ihre Monströsität um keinen Deut geringer.

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