Alle Beiträge auf UnPolitik.de stehen unter Creative-Commons-Lizenz (Namensnennung, nichtkommerziell)

Mai 26 2009

Wer nichts zu verbergen hat…

Category: EU,Netzzensur,ÜberwachungsstaatSteff @ 02:57
Lesedauer ca. 3.5 Minuten

...hat nichts zu befürchten.

Das ist ein Argument, welches von Seiten der Überwachungsgesetzgeber immer wieder gerne verwendet wird.

Es ist das Lieblingsargument eines Überwachungsstaats, der alleine durch diese Formulierung den Anschein erwecken möchte, jeder Gegner von Überwachung und Kontrolle wäre ja schon suspekt, gehöre also eigentlich überwacht. Das Argument ist aber vollkommen hinfällig, da es davon ausgeht man müsse sich gegen Überwachung und Kontrolle rechtfertigen. Wer sich aber natürlich rechtfertigen muss, ist in einem Rechtsstaat immer der Überwachende.

Je mehr alte soziale Strukturen, die Sicherheit gaben, verschwinden, desto mehr kommt dem Staat die Aufgabe zu, für Sicherheit und damit auch für Zusammenhalt zu sorgen. Wir brauchen institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität und Bindungslosigkeit.
Wolfgang Schäuble, 15.11.2008, Welt Online

Eine große soziale Struktur für “Sicherheit” ist ja uns ja mit dem Zusammenbruch der DDR abhanden gekommen, aber wie großartig staatliche “institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität” funktionieren, zeigt sich ja durch die teilweise oder gänzlich in staatlicher Hand befindlichen Großkonzerne Telekom und die Deutsche Bahn beinahe jeden Tag aufs Neue.

Auf legislativer Seite ist in Deutschland eine Initiative aus dem Familienministerium aktuell. Der Entwurf des “Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet” enthält neben Formulierungen, die eine deutliche Zensurbestrebung vermuten lassen, aber noch andere Teile. Frau Ursula “Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.” von der Leyens Beteuerungen zum Trotz ist mit dem Gesetzesentwurf neben einer “Zugangserschwerung” auch eine Überwachung vorgesehen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat das in einem Interview mit heise mal ganz freimütig erklärt.

Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet[...]aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht.
Ulrich Staudigl, Bundesministerium der Justiz

Ohne hier auf seine Nutzlosigkeit für die Bekämpfung des dokumentierten Kindesmissbrauchs einzugehen, bleibt das Gesetz in seiner jetzigen Form ein Überwachungsgesetz – und zwar ein extern nicht kontrollierbares. Man darf das Gesetz auch nicht isoliert sehen, so schwer es bei der vorgeschobenen Thematik Kinderpornographie auch fällt, sondern als Teil einer größeren Initiative zu mehr Überwachung. So bitter es sich auch anhört, hier wird der Kindesmissbrauch einfach nur als Schock-Vorwand für einen weiteren Ausbau der Überwachungsgesetze instrumentalisiert.

Mit etwas mehr Abstand betrachtet sieht man dann allerdings genau wie sich das Gesetz in eine Phalanx an Überwachungs- und Kontrollgesetzen einfügt. Im Gesetzesentwurf wird explizit offen gelassen wie die Umleitung von Adressen auf das berüchtigte Stoppschild von statten gehen soll und es werden auch schon Stimmen laut, die Hybridmechanismen auf Basis von Zwangsproxies, Routingtabellen und Deep Packet Inspection fordern. Im schlimmsten Fall würde das Gesetz so das Instrumentarium für eine zentrale Vorratsdatenspeicherung der Besucher ausgewählter Webseiten bedeuten.

Der Ausbau der Überwachungs- und Kontrollgesetze ist allerdings kein auf Deutschland begrenztes Phänomen. Wenn man einmal ein wenig nachforscht findet man heraus, dass dieser Umbau zum Überwachungsstaat auf einem langfristigen Plan fußt, der mit den Antiterrorgesetzen im Zuge des 11. Septembers 2001 begann und seitdem auf EU-Ebene intensiv vorangetrieben worden ist. Die aktuell treibende Kraft hinter diesen Gesetzen ist die Future Group, die 2007 von Dr. Wolfgang Schäuble unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einberufen wurde. Die Gruppe will in diesem Herbst das Stockholmer Programm verabschieden, in dem Schritte vorgegeben werden, die deutlich an totalitäre Polizeistaaten erinnern.

Zu den Punkten des Stockholmer Programms, welches dann von EU-Ebene aus durchgesetzt würde, gehören unter anderem:

  • Vorratsdatenspeicherung

  • grenzüberschreitende Online-Durchsuchung

  • paramilitiärische europäische Polizeitruppe

  • automatisierte Rasterfahndung

  • europaweite Positionsüberwachung von Mobiltelefonen

Informiert euch, warnt und protestiert. Wo ihr nur könnt.

Nur weil eine totale Überwachung auf digitaler Basis leichter fällt als in der physischen Welt, ist ihre Monströsität um keinen Deut geringer.

Tweet it

Tags: , , ,


Apr 23 2009

Hände weg!

Category: Grundgesetz,Netzzensur,UnPolitkSteff @ 01:00
Lesedauer ca. 2 Minuten

“Hände weg vom Grundgesetz!” möchte man dieser Tage eigentlich unentwegt ausrufen. Noch nie zuvor haben die Gesetzesinitiativen der Regierigen dermaßen oft die Belange das Grundgesetzes tangiert wie in dieser Legislaturperiode.

Woher kommt das?

Ist studierten Juristen wie Brigitte Zypries oder Dr. jur. Wolfgang Schäuble nicht klar, dass das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel im Falle des aktuellen Entwurfs des “Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet” gar nichts anderes übrig bleiben würde als es wieder zu kassieren?

Doch natürlich.

Worum geht es also, neben dem anscheinend leider immer noch positiven Breiten-Effekt für den Wahlkampf?

Es geht um ein Aufweichen von Undenkbarkeiten, um ein Erhöhen der Badetemperatur durch langsames zulaufen lassen von heißem Wasser, um eine schleichende Diskreditierung der obersten Instanz der Judikativen.

Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.
Dr. Wolfgang Schäuble, 11. März 2009

Genau das ist aber die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Vom ihm abgeschmetterte Gesetze sind ein Zeichen dafür, dass die Gewaltenteilung noch funktioniert. Da passt jemand auf und haut den Regierigen notfalls auf die Finger. Was Herr Dr. Schäuble da äußert, ist nicht mehr und nicht weniger als ein Infragestellen der Gewaltenteilung, eines der Grundpfeiler unserer halbwegs funktionierenden Demokratie.

Wenn ich Chef des deutschen Verfassungsschutz wäre, hätte ich ein sehr genaues Auge auf diverse Aktionen einer Regierung, die anscheinend jegliche Bodenhaftung verloren hat.

Aus einer komplett anderen Ecke stürmt nun auch noch Genosse Müntefering nach vorne und verlangt nach einer, das West-Grundgesetz ablösenden, Verfassung für Deutschland und begründet es mit einem “Gefühl des Unwohlseins”, welches er bei Bürgern im Osten Deustchlands zu spüren vermeint.

Wie groß mag die Chance wohl sein, dass der Schutz, den das Grundgesetz gewährt, mit einer neuen Verfassung nicht weiter ausgehölt würde?

Hände weg vom Grundgesetz!

Unser Grundgesetz ist eine großartiges Werk und selten hat man in einem Gesetz poetischere Zeilen gelesen als:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1

Aller staatlichen Gewalt!

Tweet it

Tags: , , , ,