Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich einmal Äußerungen von Peter “AIDS-Test” Gauweiler (CSU) positiv bewerten würde. Aber dann erinnert man sich plötzlich wieder an den Irak-Krieg, gegen den er damals als erster aus der CDU/CSU-Fraktion Stellung bezog und sich folgendermaßen dazu äußerte:
Sowohl die Intervention der USA im Irak als auch die Bombardierung Jugoslawiens und seiner Hauptstadt Belgrad durch die Nato geschah ohne Mandat der Vereinten Nationen. Dies ist von der deutschen Völkerrechtslehre zutreffend und mit Nachdruck als völkerrechtswidrig bewertet worden.
Später war er dann plötzlich einer von nur vier Unions-Abgeordneten, die gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben. Mit diesem Verhalten hatte er die vorgegebene Parteilinie schon wieder deutlich verlassen.
Sollte es sich sich bei Peter Gauweiler wirklich um einen Maverick handeln, einen eigensinnigen Ausreißer, der sich gegen das Brandzeichen des Fraktionszwangs wehrt?
In einem Gespräch mit dem Spiegel hat er jetzt zu einer Parlamentarismus-Reform aufgerufen um einem Eindruck entgegenzuwirken, der ihm Bauchschmerzen bereitet.
[...]dass Abgeordnete, die eigenständig über das eigene Land reden wollen, nicht mehr erwünscht sind.
Ich würde diesen Eindruck zwar nicht auf den Bundestag beschränken, aber prinzipiell hat Gauweiler natürlich recht damit, dass die Demokratie gefährdet ist wenn aus Angst vor Repressalien nicht überall frei über alle Themen geredet werden kann.
Eine von Gauweilers Forderungen besteht darin mehr direkte Demokratie zu wagen. Abgeordnete sollen direkt aus ihren Bezirken in den Bundestag gewählt werden können, ohne dass sie vorher über Listen der Parteien aufgestellt werden müssen. Das ist als Forderung so sicher sehr vereinfacht, hat aber einen gewissen Charme.
Es würde nämlich dem Fraktionszwang, der de facto die Demokratie der gesamten deutschen Legislative beeinträchtigt, einen großen Teil seines Schreckens nehmen. Kann ein Abgeordneter sich bei einem wichtigen Thema partout nicht der Fraktionsweisung unterordnen, wird er zur Zeit bei der nächsten Wahl einfach nicht mehr aufgestellt. Klappe zu, Affe ist tot. Wenn dieses Druckmittel nun wegfallen würde, gäbe es sicher einen deutlich differenzierteren und muntereren Diskurs in den Fraktionen als das angepasste Durchwinken, welches zur Zeit vorherrscht.
Laut Artikel 38 Absatz 1 unseres Grundgesetzes ist jeder Abgeordnete frei zu entscheiden, wie er es für richtig hält:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Um allerdings in einen Gewissenskonflikt zu geraten, muss man sich erst mal trauen eins zu besitzen.
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