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Mrz 29 2010

Strömliner

Category: Überwachungsstaat,EU,NetzzensurSteff @ 10:09
Lesedauer ca. 2 Minuten

Frau Censilia Cecilia Malmström möchte, dass EU-weit Netzsperren eingeführt werden.

Über den Sinn und Unsinn von Netzsperren ist ja nun schon viel diskutiert und geschrieben worden und ich möchte mir das an dieser Stelle sparen. Mir stellt sich aber nun die Frage: “Woher kommt das plötzliche Verlangen nach Netzsperren bei Frau Malmström und wes Geistes Kind ist sie eigentlich?”

Cecilia Malmström ist Partei-Vize der Folkpartiet liberalerna (Liberale Volkspartei), einer ursprünglich einmal sozial-liberal orientierten, aber mittlerweile getrost als neo-liberal zu bezeichnenden Partei in Schweden. Die Folkpartiet liberalerna war 2003 für die Invasion des Irak und für die Einführung des Euro in Schweden (welche aber durch ein Referendum abgelehnt wurde) und ist für eine weitere schnelle Ausweitung der EU, in ihrer Jugendorganisation sogar für die Etablierung eines einzelnen europäischen Staates.

Frau Malmström war Ministerin für EU-Angelegenheiten in Schweden, tritt für eine Stärkung der EU-Kommission im Allgemeinen und des Generalsekretariats im Besonderen ein um eventuelle Krisensituationen zu managen. Sie hat Bücher und Aufsätze über Grenzsicherung, Einwanderungspolitik und Terrorismus geschrieben und schon im Jahr 2000 einen eigenen Entwurf für einen gesamteuropäische Verfassung vorgelegt.

Mit Antritt der EU-Kommission Barroso II am 10. Februar diesen Jahres, bekleidet Frau Malmström das neu geschaffene Amt des EU-Kommissar für Inneres, also eine Art europäische Innenministerin.

Moment mal… Innenminister? Ist das nicht der Posten für paranoide, latent verfassungsfeindliche und freiheitsbeschneidende Sicherheitsfanatiker und Control-Freaks?


“Maybe because the Stockholm Programme is so gigantic we need two women. We might have needed three men.”
Cecilia Malmström

Seit ihrem Amtsantritt arbeitet die Innenkommissarin auf ein schnelles neues SWIFT-Abkommen mit den USA hin, tritt energisch für eine deutliche Stärkung der Europäischen Grenzschutz-Agentur Frontex ein und ist ganz allgemein mit der möglichst schnellen Umsetzung des bedrohlichen Stockholm Programms beschäftigt.

Wenn man sich also ihre Fachgebiete und Tätigkeitsbereiche so ansieht, tut man wohl Recht daran, stark zu bezweifeln, dass es beim ihrem aktuellen Netzsperren-Vorstoß “nur um die Kinder” geht.

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Mai 26 2009

Wer nichts zu verbergen hat…

Category: Überwachungsstaat,EU,NetzzensurSteff @ 02:57
Lesedauer ca. 3.5 Minuten

...hat nichts zu befürchten.

Das ist ein Argument, welches von Seiten der Überwachungsgesetzgeber immer wieder gerne verwendet wird.

Es ist das Lieblingsargument eines Überwachungsstaats, der alleine durch diese Formulierung den Anschein erwecken möchte, jeder Gegner von Überwachung und Kontrolle wäre ja schon suspekt, gehöre also eigentlich überwacht. Das Argument ist aber vollkommen hinfällig, da es davon ausgeht man müsse sich gegen Überwachung und Kontrolle rechtfertigen. Wer sich aber natürlich rechtfertigen muss, ist in einem Rechtsstaat immer der Überwachende.

Je mehr alte soziale Strukturen, die Sicherheit gaben, verschwinden, desto mehr kommt dem Staat die Aufgabe zu, für Sicherheit und damit auch für Zusammenhalt zu sorgen. Wir brauchen institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität und Bindungslosigkeit.
Wolfgang Schäuble, 15.11.2008, Welt Online

Eine große soziale Struktur für “Sicherheit” ist ja uns ja mit dem Zusammenbruch der DDR abhanden gekommen, aber wie großartig staatliche “institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität” funktionieren, zeigt sich ja durch die teilweise oder gänzlich in staatlicher Hand befindlichen Großkonzerne Telekom und die Deutsche Bahn beinahe jeden Tag aufs Neue.

Auf legislativer Seite ist in Deutschland eine Initiative aus dem Familienministerium aktuell. Der Entwurf des “Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet” enthält neben Formulierungen, die eine deutliche Zensurbestrebung vermuten lassen, aber noch andere Teile. Frau Ursula “Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.” von der Leyens Beteuerungen zum Trotz ist mit dem Gesetzesentwurf neben einer “Zugangserschwerung” auch eine Überwachung vorgesehen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat das in einem Interview mit heise mal ganz freimütig erklärt.

Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet[...]aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht.
Ulrich Staudigl, Bundesministerium der Justiz

Ohne hier auf seine Nutzlosigkeit für die Bekämpfung des dokumentierten Kindesmissbrauchs einzugehen, bleibt das Gesetz in seiner jetzigen Form ein Überwachungsgesetz – und zwar ein extern nicht kontrollierbares. Man darf das Gesetz auch nicht isoliert sehen, so schwer es bei der vorgeschobenen Thematik Kinderpornographie auch fällt, sondern als Teil einer größeren Initiative zu mehr Überwachung. So bitter es sich auch anhört, hier wird der Kindesmissbrauch einfach nur als Schock-Vorwand für einen weiteren Ausbau der Überwachungsgesetze instrumentalisiert.

Mit etwas mehr Abstand betrachtet sieht man dann allerdings genau wie sich das Gesetz in eine Phalanx an Überwachungs- und Kontrollgesetzen einfügt. Im Gesetzesentwurf wird explizit offen gelassen wie die Umleitung von Adressen auf das berüchtigte Stoppschild von statten gehen soll und es werden auch schon Stimmen laut, die Hybridmechanismen auf Basis von Zwangsproxies, Routingtabellen und Deep Packet Inspection fordern. Im schlimmsten Fall würde das Gesetz so das Instrumentarium für eine zentrale Vorratsdatenspeicherung der Besucher ausgewählter Webseiten bedeuten.

Der Ausbau der Überwachungs- und Kontrollgesetze ist allerdings kein auf Deutschland begrenztes Phänomen. Wenn man einmal ein wenig nachforscht findet man heraus, dass dieser Umbau zum Überwachungsstaat auf einem langfristigen Plan fußt, der mit den Antiterrorgesetzen im Zuge des 11. Septembers 2001 begann und seitdem auf EU-Ebene intensiv vorangetrieben worden ist. Die aktuell treibende Kraft hinter diesen Gesetzen ist die Future Group, die 2007 von Dr. Wolfgang Schäuble unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einberufen wurde. Die Gruppe will in diesem Herbst das Stockholmer Programm verabschieden, in dem Schritte vorgegeben werden, die deutlich an totalitäre Polizeistaaten erinnern.

Zu den Punkten des Stockholmer Programms, welches dann von EU-Ebene aus durchgesetzt würde, gehören unter anderem:

  • Vorratsdatenspeicherung

  • grenzüberschreitende Online-Durchsuchung

  • paramilitiärische europäische Polizeitruppe

  • automatisierte Rasterfahndung

  • europaweite Positionsüberwachung von Mobiltelefonen

Informiert euch, warnt und protestiert. Wo ihr nur könnt.

Nur weil eine totale Überwachung auf digitaler Basis leichter fällt als in der physischen Welt, ist ihre Monströsität um keinen Deut geringer.

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Apr 09 2009

Keine 3 Strikes

Category: EU,Telekom PaketSteff @ 15:53
Lesedauer ca. 1 Minute

In Frankreich ist das “Graduate Response”-Gesetz, von dem angenommen wurde, dass es in der Nationalversammlung einfach nur noch durchgewunken würde, überraschend abgelehnt worden.

Das Gesetz hätte es der Privatwirtschaft in Frankreich erlaubt, ohne Beweise antreten zu müssen, Grundrechte von Bürgern einzuschränken.

Dazu gibt es auch weitere Erläuterungen bei netzpolitik.org und bei futurezone.

Gebannt ist die Gefahr damit allerdings noch nicht. Im generell sehr kritikwürdigen EU-Telekom-Paket ist die “Graduate Response”-Idee auf dubiose Weise wieder aufgetaucht. Die EU-Kommission hat den Zusatz 138 des Telekom-Pakets vollkommen verdreht. Ursprünglich sollte der Anhang 138 garantieren, dass Grundrechte nur durch eine gerichtliche Instanz eingeschränkt werden können. In der neuen Version steht jedoch:

no restriction may be imposed on the fundamental rights of end-users, without a prior decision taken by legally competent authorities

Kein Wort mehr von gerichtlicher Instanz sondern nur noch der äußerst schwammige Begriff “legally competent authorities”.

Man kann nur hoffen, das die Ablehnung der französischen Spielart von “3 strikes” einen deutlichen Eindruck im EU-Parlament hinterlässt und nicht, wie schon so oft geschehen, national gescheiterte Gesetze über die EU doch noch durchgesetzt werden.

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