Gestern hat Horst Köhler das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterschrieben. Eigentlich hätte er das schon im November tun sollen, hatte damals aber verfassungsrechtliche Bedenken und nach weiterer Stellungnahme verlangt.
Wie ist also nun der Status Quo?
Da liegt ein Gesetz herum, welches ausschließlich für Wahlkampfdemagogie zusammengestümpert wurde, wie sogar Dr. Wolfgang Schäuble im Oktober letzten Jahres zugab. Ein Gesetz, welches selbst diejenigen, die damals teils vehement dafür argumentiert und intrigiert haben, nun gar nicht mehr wollen. Ein Gesetz, welches Laut Regierung nicht so angewendet werden sollte wie es formuliert war (ähm, bitte was?), sondern ruhen gelassen werden sollte. Ein Gesetz über welches die FDP in Person von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Stunden vor der Unterzeichnung noch sagte: “Dieses Gesetz wird es mit uns nicht geben!”
Nun hat Herr Köhler das Gesetz unterschrieben und der Regierung passt das überhaupt nicht in den Kram. Ich interpretiere die Unterschrift zu diesem Zeitpunkt so, dass unser Bundespräsident eine Ohrfeige in Richtung (Ex-)Regierung austeilen wollte, ein bewusstes Anprangern schlechter Arbeit, eine Aufforderung sorgfältiger zu arbeiten. Dies entnehme ich der Formulierung seiner Pressemitteilung, die von “keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken” spricht. Bedenken gibt es also schon noch. Auch die Formulierung, dass der Bundespräsident jetzt auf Basis dieses Gesetzes einen “nachhaltigen und effektiven Kampf” gegen die Kinderpornographie im Internet erwarte, lässt eine gewisse Süffisanz heraushören.
Ein weiterer Grund für die Unterschrift ist natürlich, dass das Gesetz nur so wieder aufgehoben werden kann. Die Oppositionsparteien haben auch schon ein Aufhebungsgesetz vorbereitet, durch welches das Zugangserschwerungsgesetz wieder in der Versenkung verschwinden könnte. An und für sich auch für die Regierungskoalition eine gute Sache, aber nun müsste sie einem Vorschlag der Opposition zustimmen, der ein Gesetz zunichte macht, welches sehr eng mit Ursula von der Leyen verknüpft ist – einer Spitzenkraft der CDU. Obwohl das Gesetz also niemand mehr will, kann man sich darauf gefasst machen, dass um die Aufhebung noch einiges an Hickhack passieren wird.
Aufgehoben werden muss es allerdings. Durch die Unterschrift des Bundespräsidenten tritt es nämlich in Kraft und so sehr die Regierung es auch kleinreden möchte, Gesetz ist Gesetz und muss angewendet werden.
Hat die deutsche Politik aus dieser Misere etwas gelernt? Anscheinend nicht, denn derweil wird von allen möglichen Seiten nach einem “Löschgesetz” verlangt. Ein Gesetz, welches mindestens die gleichen Möglichkeiten zu handwerklichem und verfassungsrechtlichem Pfusch und bietet, vor allem aber ein Gesetz welches nicht gebraucht wird. Einen Hoster/Provider zur Löschung illegaler Inhalte auffordern, darf nämlich jeder auch jetzt schon.
Kann mal jemand “Subsidiaritätsprinzip” googlen und ausdrucken?
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Februar 18th, 2010 at 22:35
[...] ist einige Zeit vergangen. Das Netzsperrengesetz will die Regierung zwar nicht mehr so recht, unterschrieben ist jetzt aber und umgesetzt werden muss es demnach auch erstmal. Die deutsche Blogwelt hatte sich [...]
Februar 22nd, 2010 at 11:15
[...] nun es doch lieber unter den Tisch fallen lassen würden, hat sich Herr Köhler wohl gedacht das die sich ihre Suppe schön selber auslöffeln sollen die sie sich da eingebrockt haben. Nun gibt es einen “Nichtanwendungserlass” (siehe [...]